A!355 – Bienenvölkerrecht

Dienstag, 5. Februar 2019, 16:08 Uhr

Der Osten, unverstandene Weiten. Manchmal traut sich ein Kamerateam aus Hamburg aber hin und sammelt zumindest eine O-Ton-Olympiade zusammen, zu der man dann allerdings schweigt. Seis drum, bald sind Wahlen, da ist man auf der Hut. In Venezuela sind eventuell auch bald Wahlen. Wir diskutieren mit Hans Jessen eine Annäherung ans Land und die Welt, in der Amerika den Helden spielt aber China die Show bezahlt. Wenn es ganz schlecht läuft, fällt in zwei Jahren der letzte Atomwaffenvertrag in sich zusammen. Wir diskutieren es mit Blick zurück, aber insbesondere nach vorn. Danach Musik von Mathias und eure Audiokommentare.

Wir danken unseren Produzentinnen Ines, Jürgen, Stefan und Franziska, Dirk, Tobias, Hans-Friedrich, Joshua, Roman, Janek, Niels, Sven und allen unseren Unterstützern.

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Mathias
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Wenn du Korrekturen oder Ergänzungen hast, schreibe sie uns gerne als Kommentar unter die Ausgabe. Für Fragen und Diskussionen haben wir ein Forum. Audiokommentare nehmen wir per Telegram- oder WhatsApp-Sprachnachricht an 004915156091706, entgegen.

10 Gedanken zu „A!355 – Bienenvölkerrecht“

  1. Zu Sprachen in der Schweiz:
    In dem deutschprachigen Teil der Schweiz wird auf Schweizer Hochdeutsch (Hochdeutsch mit wenigen Abweichungen, z.B. kein ß) geschrieben. Einige Schweizer sprechen dieses dann im Umgang mit Deutschen. Das ist dann Deutsch mit einem stärkeren Akzent. Gesprochen wird in der Schweiz aber fast ausschließlich Schwizerdütsch, was ein alemannischer Dialekt ist. Dieser variiert in den verschiedenen Regionen stark. Rätoromanisch ist eine eigene Sprache, die nur von wenige hauptsächlich im Kanton Graubünden gesprochen wird. Dann gibt es natürlich noch die französisch- und italienischsprachigen Kantone.

  2. wäre schön, wenn tilo sich mit den inhaltslosen zwischenrufen zurück halten würde.
    ohne latenz wäre es evtl. nicht ganz so schlimm.

  3. Moin, ergänzend zu Eurer Debatte, heute kam eine Mail der Schulleitung unseres Kinds (Gymnasium):

    “ […]
    D.h.: Wenn Sie als Erziehungsberechtigte möchten, dass Ihre Kinder vom Unterricht befreit werden, um an der Demonstration am 15.02. teilzunehmen, dann stellen Sie bitte bis zum Dienstag, 12.02., einen schriftlichen und mit Ihrer Unterschrift versehenen Antrag, der im Sekretariat abgegeben werden soll. Der Antrag sollte den Namen und unbedingt die Klasse Ihres Kindes sowie eine Begründung für die beantragte Beurlaubung enthalten. Volljährige Schülerinnen und Schüler können den Antrag selber stellen. Anträge, die nach dem 12.02.,12 Uhr, oder per Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Teilnahme an einer Demonstration Unterricht versäumen, müssen den Unterrichtsstoff selbständig nachholen.

    Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an einer Demonstration keine Schulveranstaltung ist und dass Ihre Kinder während der Teilnahme an der Demonstration und auch auf dem Weg keiner schulischen Aufsicht unterliegen und nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Personenschäden versichert sind. Sachschäden werden nicht ersetzt.

    Eine Befreiung vom Unterricht kann nur erfolgen, wenn das Thema oder das Ziel der Demonstration mit dem Bildungsauftrag der Schulen vereinbar ist. Bei dem Anliegen der Demonstration am 15.02. ist das meiner Meinung nach der Fall. Ein Eintreten für den Klimaschutz, besonders im Zusammenhang mit dem Klimagipfel in Kattowitz, entspricht den Zielen, die die X-Schule als Umweltschule mit ihrer pädagogischen Arbeit erreichen will.

    Allerdings kann eine Unterrichtsbefreiung aus dem genannten Grund nicht mehrfach oder regelmäßig, z.B. einmal pro Monat erfolgen, so, wie es bei den Fridays for future wohl geplant ist. Das würde unseren schulischen Ablauf und damit auch unsere Arbeit erheblich stören. Hierbei ist auch zu bedenken, dass unsere Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Unterrichtszeit effektiv und nachhaltig für die Ziele des Klimaschutzes eintreten können.
    […]

    Grüße
    Holger

  4. Stefans angst vor hunden…urkomisch..

    ich breche es mal herunter..mit einen zitat von hegel oder heidegger.. weiss nicht mehr

    „ein Hund ist ein Hund, eine Katze ist eine Katze.. ein Schaf ein Schaf, es ist bloß der Mensch der es in der regel schafft weniger als das zu sein“

  5. Was bedeutet der „Wolf-Abschusswahn“ eigentlich für die freie Bewegung in Wäldern? Ich habe da so meine Bedenken in einem Wald spazieren zu gehen wenn da mordlüsternde Jäger unterwegs sind und auf alles schießen was sich bewegt..
    Außerdem: Die Bogenjagd ist zu Recht verboten weil Tierquälerei. Genug Jäger erlegen ein Tier schon nicht mit einer Kugel. Mit Bogen trifft man gerade auf Entfernung noch schlechter und es würden mehr Tiere unter Qualen verenden.

  6. Als leidenschaftliche Hundebesitzerin (großer Hund; unter Kontrolle;) möchte ich Stefan die folgende Arte-Doku über die Empathie der Tiere ans Herz legen – einfach um den Dialog zwischen Hundespaziergängern und Radfahrern zu eröffnen. Denn man hat tatsählich herausgefunden, dass Hunde ihre Menschen verstehen, also die Sprache an sich – echt wahr. Ob die dann auch darauf hören ist eine andere Sache.
    https://www.youtube.com/watch?v=zKoNF9s0Y2k&app=desktop

    P.S. : Mein Hund findet im übrigen Fahrradfahrer ziemlich uninteressant, aber Jogger, wenn diese Augenkontakt aufnehmen (vielleicht aus Vorsicht oder gar Angst) können die Erfahrung machen, dass der Hund neben ihnen her „joggt“ – je ängsticher der Mensch, desto interessanter, warum auch immer. Gut dass er sich direkt abrufen lässt, daher hatte ich bis jetzt keine Probleme.

  7. Zum Bankarbeitstag von der Deutschen Bank:

    Wann werden die Buchungen durchgeführt?
    Die Daten werden an jedem Bankarbeitstag über Nacht aktualisiert. Bankarbeitstag ist jeder Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag (es sei denn, ein gesetzlicher Feiertag fällt auf einen dieser Tage). Samstag, Sonntag und Montag gelten als ein gemeinsamer Bankarbeitstag. Gleiches gilt für einen Feiertag und den darauf folgenden Bankarbeitstag. Alle Buchungen, die an einem Bankarbeitstag bis 16.00 Uhr [gesetzlich bis 14:00 Uhr] eingegangen sind, werden noch am gleichen Tag bearbeitet.

    Zwei Beispiele:

    Wenn Sie online eine Inlandsüberweisung an einem Montag um 17.00 Uhr vornehmen, wird die Überweisung am Dienstag gebucht. Die Aktualisierung erfolgt in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, sodass Sie die durchgeführte Überweisung und den neuen Saldo am Mittwoch sehen können.

    Wenn Sie Ihre Überweisung an einem Samstag durchführen, erfolgt die Buchung am Montag, die Aktualisierung in der Nacht von Montag auf Dienstag – der neue Saldo ist also am Dienstag online für Sie sichtbar.

    In Auftrag gegebene Überweisungen sind zur besseren Übersicht bis zur Buchung in der Liste Ihrer noch nicht gebuchten Überweisungen unterhalb der Umsatzanzeige sichtbar.

  8. Stefan scheint ja ein super sympathischer Mitmensch zu sein, wenn er so mit fremden Hunden und ihren Haltern umspringt. Urdeutsch.

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