A!386 – Rezo-Folge

Dienstag, 18. Juni 2019, 16:23 Uhr

Youtube, unendliche Welten und viele, viele Menschen. Was ist, wenn der nächste Kanzler mehr Youtube-Sprache spricht als ARD-Seriosität versteht? Wir reden heute mit Rezo und Wolfgang M. Schmitt über das Video und stellen dann noch Georg Restle ein paar Fragen. Da steckt einiges Hoffnungsvolles drin. Der Rest der Welt rätselt über brennende Öltanker und Mordanschläge auf Politiker. Wir gucken Nachrichten dazu und mit Hans geht’s auch noch um das Netzwerk Recherche Treffen, das wir alle zum ersten Mal besuchten. Im Anschluss Kriegsmusik von Mathias und eure Audiokommentare.

Wir danken unseren Produzenten Niko, Tobias, Georg, Xyrill, Tilman, Tobias, Hans-Peter, Maria, Nicola, Mirja, Tim, Hansjörg, Till, Mathias, Simon, Stephan, Josephine und allen unseren Unterstützerinnen.

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11 Gedanken zu „A!386 – Rezo-Folge“

  1. @Linn
    Fingernägel sollen noch ganz nützlich sein als Widerlager der Fingerbeere mit deren Berührungs- und Druckrezeptoren. Eine Schutzfunktion für den kleinen Knochen an der Fingerspitze könnte ich mir auch vorstellen.

  2. “ Anonym über Polizei in Ausbildung “ fehlt…stattdessen zweimal “ Anonym über Religion in der Region „

  3. Hallo liebe Freunde des Podcasts!

    Ich möchte hier etwas zu Tilos Reaktion auf den „SEK-Einsatz“ schreiben. Zunächst einmal, dieser ist juristisch absolut einwandfrei.
    Warum? Nun zum einen macht Tilo einen eklatanten Fehler in der Bewertung, welche eigentlich zum journalistischen Handwerk gehören sollte. Für Juristen aber auf jeden Fall im Schlaf noch ihre Vorgehensweise ist. Die Betrachtung erfolgt selbstverständlich „ex ante“, das heißt „im Voraus“ also bevor die Handlung (Einsatz) vollzogen wurde. Tilo betrachtet es „ex post“, also mit Details die vor dem Einsatz gar nicht klar sind, dass sollte einem Journalisten nicht passieren, einem Juristen darf es nicht passieren.

    Also wie sieht die „ex ante“ Sicht aus? Nun man hat den Verdacht einer Straftat nach §§ 212 Abs. 1 und vermutlich sogar eine Qualifizierung nach 211 Abs. 2 StGB. Der Verdacht ist, dass der Täter die Tatwaffe i.S.v. § 112 Abs. 2 Nr. 3 lit. a StPO beiseite schaffen will. Zu beachten wäre hier noch Abs. 3 und dass wir eine zumindest eine der Katalogstraftaten haben.

    Nächstes Problem, es ist auf einem Schiff und der Zugriff erfolgt aus einer mobilen Lage. Die Polizei ist zum Schutze der Bevölkerung eingesetzt, sie muss also sicherstellen, dass andere Gäste des Schiffs nicht in ihren Rechtsgütern verletzt werden.

    Nun ein kurzer Exkurs in der Kriminalistik zum Täterverhalten. Es ist hinlänglich bewiesen, das härtere Strafen einer Straftat nicht dazu führen, dass die Straftat nicht begangen wird. Im StGB gibt es viele Normen wie z.B. der Rücktritt oder auch Tätige Räue, die man hinzugefügt hat damit evtl. Schäden vermindert werden. Warum? Nun ein Täter der so oder so eine harte Strafe bekommt, hat kein Interesse einen Schaden zu vermeiden, wenn es ihm nichts nützt. Schauen wir uns nun § 211 Abs. 1 StGB an. Freiheitsstrafe lebenslang. Diese Strafe ist zwingend. Ein Täter weiß nun, dass er evtl. sein gesamtes Leben im Gefängnis verbringt, mindestens jedoch 15 Jahre, vgl. § 57a StGB.

    Was würde einen solchen Täter nun daran hindern nicht einfach weiter zu machen? Auf einem Schiff, ohne Fluchtmöglichkeit – hier besteht die Gefahr, dass Geiseln genommen werden oder – er hat (vermutlich) eine Schusswaffe diese eingesetzt wird.

    Die Polizei kalkuliert in diesen Fällen nicht knapp und sagt sich, nun geht halt auch mal schief. Gerade in einem solchen brisanten Fall.

    Ich habe nur einige Berichte gelesen und dort steht, dass Augenzeugen sagten es sei das SEK gewesen. Das bezweifle ich jedoch, denn es spricht eher für ein MEK Einsatz. Relevanz hat das, da es nicht zwangsläufig hochgerüstete Einheiten sind. Der springende Punkt ist die Ausbildung, auch für die Eigensicherung. Keiner würde sagen es ist ungeheuerlich, dass der Chefarzt die OP selber durchgeführt hat, das schafft auch ein Student der Medizin nach dem Physikum.

    Also Tilos Empörung ist absolut fehl am Platz und ich glaube fast das sie eher gespielt ist als wirklich ernst gemeint. Denn dafür müsste man die Situation wirklich gar nicht durchdacht haben.

    Das es hier dann „ex post“ eine ziemlich friedliche Situation war und auch die Gefahr der Verdunkelung nicht bestand, ist dann ein schöner Abschluss. Ich bin schon mit einigen MEK Einheiten unterwegs gewesen und habe Festnahmen gesehen, die sind oft ziemlich unspektakulär. Gerade das macht ihre Qualität aus. Keine Aktion mit auf den Boden werfen oder etc.

    Würde mich freuen wenn sich Tilo wenigsten zu Herzen nimmt Situationen ex ante zu analysieren, wenn es geboten ist. Auch die Polizei kann noch nicht wie in Minority Report vorgehen. Zum Glück.

    Valentin

    1. du hast völlig recht. hab mich da leider etwas reingesteigert. Meine Fehler. Danke fürs ausführliche Feedback! Schick’s gerne auch nochmal als Audiokommentar 🙂

  4. Lieber Tilo, lieber Stefan,

    ich habe euch vor einer halben Stunde eine Mail mit dem Betreff „(Nicht einfach nur) Ein Feedback zu #Aufwachen 386 mit Rezo“ geschickt. Ich gebe zu, sie ist länger als 3 Sätze, aber meiner Meinung nach es wert, nicht einfach verloren zu gehen.
    Ich bitte einfach jetzt auch auf diesem Wege höflichst um Kenntnisnahme 😉
    Sorry für diese kleine Eigenwerbung.
    Sonst super spannender Podcast mit tollen Gästen. Man kommt fast in Verlegenheit zu sagen, ein toller Nachmittag, der allen Beteiligten richtig Spaß gemacht hat!
    Liebe Grüße
    Micha

  5. „Sag mal, hattest du mir nicht versprochen, mir gestern beim Umzug zu helfen?“
    „Ja schon, aber ich bin aus meinem Versprechen ausgestiegen.“
    „Ähm ja… du meinst, du hast dein Versprechen gebrochen?“
    „Ach… Streit um Worte: gebrochen, ausgestiegen, das hat für mich den gleichen Bedeutungsgehalt.“

    Ich frage mich wirklich, wie es für Hans psychologisch möglich ist, einerseits die Bedeutungsgleichheit von „aussteigen“ und „brechen“ zu behaupten, sich dann aber andererseits auf die Diskussion einzulassen, ob es sich um einen Ausstieg gemäß des Vertrags handelt oder nicht (und sich dabei im Übrigen Trumps Argumentation zu eigen macht, die vollkommen absurd ist).

    Selbst dann, wenn man sich Hans‘ Position zu eigen macht, dass es keinen Bedeutungsunterschied zwischen „aussteigen“ und „brechen“ gibt, so muss immer noch der Unterschied von Sinn und Bedeutung geltend gemacht werden: Denn der Sinn von „aussteigen“ ist ein gänzlich anderer als der von „brechen“. Der Morgenstern und der Abendstern bedeuten jeweils die Venus, aber es macht doch einen erheblichen Unterschied, ob ich am frühen Morgen die Venus Abendstern oder Morgenstern nenne, weil der jeweilige Kontext für den Sinn eines Ausdrucks fundamental für seine Zutrefflichkeit ist.

    Genau dieser Fall liegt auch bei „aussteigen“ und „brechen“ vor: Einen Vertrag zu brechen impliziert einen politischen, moralischen und sonst wie gearteten Verstoß gegen anerkannte Grundsätze. Ein Vertragsausstieg impliziert das nicht. Im Gegenteil, er impliziert vielmehr, dass ein Vertrag gemäß anerkannter Grundsätze nicht eingehalten wird. Indem Hans genau hierfür argumentiert, erkennt er auch eben diesen Unterschied an, den er zuvor zurückgewiesen hatte.

  6. Noch ein Kommentar zu Tilos Kritik am Polizeieinsatz bei den Lübcke-Ermittlungen: Unabhängig vom juristischen Gedöns: Was soll die Polizei denn tun? Ihm einen Brief schicken mit der Aufforderung, doch bitte als Verdächtiger in einem Mordfall zur Vernehmung zur erscheinen? Und: Was ist bitte los, wenn sie ihn auf die Insel fahren lassen und im Nachhinein stellt sich heraus, dass er es doch war, sich jetzt aber leider mit seiner Segeljacht aus dem Staub gemacht hat? Das wäre ein größerer „Fehler“ gewesen als dass ein paar Urlauber ein bisschen später auf die Insel kommen, oder?

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